Musterschreiben
Ansprüche nach § 37 TVöD und TV-L geltend machen
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen nach sechs Monaten, wenn du sie nicht schriftlich geltend machst. Mit diesem Muster sicherst du Zulagen, Nachzahlungen und Zuschläge.
Was die Ausschlussfrist bedeutet
Nach § 37 Abs. 1 TVöD und TV-L verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Das gilt für Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen. Ausgenommen sind nach Abs. 2 nur Ansprüche aus einem Sozialplan.
Fällig ist das Entgelt in der Regel mit der monatlichen Zahlung. Wer etwa eine Zulage für März nicht erhalten hat, muss sie spätestens sechs Monate danach schriftlich einfordern. Danach ist der Anspruch weg, auch wenn er eigentlich bestand.
Typische Fälle
- Zulage für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (§ 14)
- Nicht oder falsch berechnete Zeitzuschläge, Überstunden oder Bereitschaftsdienste
- Falsche Stufenzuordnung oder ausbleibender Stufenaufstieg
- Differenzentgelt bei zu niedriger Eingruppierung
- Jahressonderzahlung oder Leistungsentgelt in falscher Höhe
Einmal geltend machen reicht
Für denselben Sachverhalt genügt die einmalige Geltendmachung auch für später fällige Leistungen (§ 37 Abs. 1 Satz 2). Wenn dir eine Zulage jeden Monat fehlt, musst du also nicht jeden Monat neu schreiben.
Wichtig ist die Schriftform und der Nachweis, dass dein Schreiben angekommen ist. Lass dir den Eingang bestätigen oder gib es im Beisein einer Zeugin oder eines Zeugen ab.
Mit dem Stufenlaufzeit-Rechner prüfst du, ob dein Stufenaufstieg pünktlich war.
Stand: Oktober 2026. Das Musterschreiben ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Tarifverträge und Gesetze in ihrer jeweils geltenden Fassung.