Zum Inhalt springen
öD tvoed.net

Rechner

TV-L-Rechner: Brutto und Netto

Berechne dein Brutto- und Nettogehalt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Mit Jahressonderzahlung, Zusatzversorgung, privater oder gesetzlicher Krankenversicherung und allen Stufen im Überblick.

Deine Angaben

Stufe
Steuer
Kranken- und Pflegeversicherung

Kinder zählen für den Beitrag zur Pflegeversicherung. Den Abschlag ab dem zweiten Kind gibt es nur für Kinder unter 25.

Beiträge laut Versicherungsschein. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte, höchstens im Monat. Mit diesem Einkommen besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (Grenze im Jahr).

Der Teil, den die Beihilfe nicht übernimmt, also meist 30 bis 50 Prozent der Krankheitskosten.

Brutto im Monat
Netto im Monat
Brutto im Jahr
Netto im Jahr

Position Monat Jahr
Jahressonderzahlung –
Brutto gesamt
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Abzüge gesamt
Netto
Durchschnitt pro Monat inkl. Sonderzahlung

Näherungsweise Berechnung nach den Werten für 2026. Die Jahressonderzahlung ist im November eingerechnet. Abweichungen zur Gehaltsabrechnung von wenigen Euro sind möglich.

Stufe Brutto Netto

So funktioniert der TV-L-Rechner

Der TV-L gilt für die Tarifbeschäftigten der Bundesländer, zum Beispiel an Hochschulen, in Landesbehörden oder an Unikliniken. Wie viel du verdienst, ergibt sich aus deiner Entgeltgruppe und deiner Erfahrungsstufe. Der Rechner nimmt den passenden Tabellenwert, rechnet ihn auf deine Arbeitszeit um und zieht Lohnsteuer und Sozialabgaben ab.

Wer fällt nicht unter den TV-L?

Hessen hat einen eigenen Tarifvertrag, den TV-H. Berlin ist seit 2013 wieder Teil der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Für Hessen findest du einen eigenen Rechner.

Arbeitszeit und Zusatzversorgung

Die regelmäßige Wochenarbeitszeit unterscheidet sich je nach Land leicht. Bei Teilzeit erhältst du den Anteil, der deiner vereinbarten Stundenzahl entspricht. Den Arbeitnehmeranteil zur VBL findest du auf deiner Gehaltsabrechnung und kannst ihn unter „Steuer und Sozialversicherung“ eintragen.