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Rechner

Zuschläge und Überstunden berechnen

Berechne Zeitzuschläge und Überstunden nach § 8 TVöD für Nachtarbeit, Sonntage, Feiertage und Samstage.

Deine Angaben

Stufe
Stunden im Monat

Samstagszuschlag nur, wenn die Arbeit nicht im Rahmen von Wechselschicht- oder Schichtarbeit anfällt.

Zusätzlich brutto im Monat
Stunden gesamt
Art Std. Betrag
Summe

Vereinfachte Berechnung ohne Steuern und Abgaben. Die Überstunde selbst wird mit deinem eigenen Stundenentgelt bezahlt, der Zuschlag bezieht sich auf Stufe 3.

Zeitzuschläge nach § 8 TVöD

Wer zu ungünstigen Zeiten arbeitet, bekommt im TVöD einen Zuschlag pro Stunde. Er wird als Prozentsatz des Stundenentgelts berechnet, und zwar immer auf Basis der Stufe 3 deiner Entgeltgruppe, unabhängig davon, in welcher Stufe du selbst bist.

Die wichtigsten Sätze

  • Überstunden: 30 % in E 1 bis E 9b, 15 % ab E 9c
  • Nachtarbeit zwischen 21 und 6 Uhr: 20 %
  • Sonntagsarbeit: 25 %
  • Feiertagsarbeit: 135 % ohne, 35 % mit Freizeitausgleich
  • 24. und 31. Dezember ab 6 Uhr: 35 %
  • Samstagsarbeit von 13 bis 21 Uhr: 20 %, außer bei Schicht- oder Wechselschichtarbeit

Treffen mehrere Zuschläge zusammen, etwa bei Arbeit an einem Feiertag, der auf einen Sonntag fällt, wird grundsätzlich nur der höchste gezahlt. Der Rechner addiert die Kategorien so, wie du sie einträgst.

Steuerfreie Zuschläge

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei (§ 3b EStG). Netto bleibt von ihnen deshalb oft mehr übrig als vom regulären Gehalt. Überstundenvergütungen sind dagegen voll steuerpflichtig.