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TVöD-Informationen 2025

Umfassende Informationen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - von Entgeltgruppen bis zu besonderen Leistungen.

Was ist der TVöD?

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt die Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst. Er umfasst Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub und weitere wichtige Arbeitsbedingungen für Beschäftigte bei Bund und Kommunen.

Der TVöD wurde 2005 als Nachfolger des BAT (Bundes-Angestelltentarifvertrag) eingeführt und wird regelmäßig durch Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den öffentlichen Arbeitgebern angepasst.

Geltungsbereich

Der TVöD gilt für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst von:

  • Bundesverwaltung
  • Kommunalverwaltungen
  • Öffentlichen Unternehmen
  • Sozialversicherungsträgern
  • Universitäten und Hochschulen

Beamte sind nicht vom TVöD erfasst, sondern haben eigene Besoldungsordnungen.

Entgeltgruppen und Eingruppierung

Die Eingruppierung erfolgt nach 15 Entgeltgruppen (E1 bis E15) basierend auf:

  • E1-E4: Einfache Tätigkeiten
  • E5-E8: Qualifizierte Tätigkeiten
  • E9-E12: Gehobene Tätigkeiten
  • E13-E15: Höhere Tätigkeiten

Die Eingruppierung richtet sich nach der Tätigkeit, der erforderlichen Qualifikation und der Verantwortung.

Stufensystem

Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es bis zu 6 Erfahrungsstufen:

  • Stufe 1: Bei Einstellung
  • Stufe 2: Nach 1 Jahr
  • Stufe 3: Nach weiteren 2 Jahren
  • Stufe 4: Nach weiteren 3 Jahren
  • Stufe 5: Nach weiteren 4 Jahren
  • Stufe 6: Nach weiteren 5 Jahren

Vorherige Berufserfahrung kann bei der Stufenzuordnung angerechnet werden.

Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt grundsätzlich 39 Stunden pro Woche. Abweichungen sind in besonderen Bereichen möglich:

  • Feuerwehr: Besondere Arbeitszeitregelungen
  • Krankenhäuser: Schichtdienst mit besonderen Regelungen
  • Teilzeit: Anteilige Berechnung aller Leistungen

Überstunden werden durch Freizeitausgleich oder Vergütung abgegolten.

Urlaub und Freistellung

Der Urlaubsanspruch staffelt sich nach Alter:

  • Unter 30 Jahre: 26 Arbeitstage
  • 30 bis 39 Jahre: 29 Arbeitstage
  • Ab 40 Jahre: 30 Arbeitstage

Zusätzlich gibt es Sonderurlaub für besondere Anlässe und Zusatzurlaub für Schwerbehinderte (5 Tage).

Besondere Leistungen

Neben dem Grundentgelt können gewährt werden:

  • Jahressonderzahlung: 90% des Oktobergehalts (max. 1.600€)
  • Kinderzuschlag: 137,66€ pro Kind
  • Vermögenswirksame Leistungen: 13,29€ monatlich
  • Schichtdienstzulage: Je nach Art des Schichtdienstes
  • Erschwerniszulagen: Bei besonderen Belastungen

Kündigung und Kündigungsschutz

Beschäftigte im TVöD haben besonderen Kündigungsschutz:

  • Ordentliche Kündigung nur aus wichtigem Grund
  • Lange Kündigungsfristen je nach Beschäftigungsdauer
  • Besonderer Schutz für ältere Arbeitnehmer
  • Mitbestimmung des Personalrats bei Kündigungen

Fortbildung und Entwicklung

Der TVöD fördert die berufliche Entwicklung:

  • Anspruch auf Fortbildung
  • Bildungsurlaub für Weiterqualifizierung
  • Aufstiegsmöglichkeiten durch Höhergruppierung
  • Unterstützung bei beruflicher Weiterentwicklung

Aktuelle Entwicklungen 2025

Die TVöD-Tarifrunde 2025 brachte folgende Verbesserungen:

  • Entgelterhöhung um durchschnittlich 3,2%
  • Erhöhung der Jahressonderzahlung
  • Verbesserung bei den vermögenswirksamen Leistungen
  • Anpassung des Kinderzuschlags

Die neuen Regelungen gelten rückwirkend ab 1. Januar 2025 und haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.

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