TVöD-Informationen 2025
Umfassende Informationen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - von Entgeltgruppen bis zu besonderen Leistungen.
Was ist der TVöD?
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt die Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst. Er umfasst Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub und weitere wichtige Arbeitsbedingungen für Beschäftigte bei Bund und Kommunen.
Der TVöD wurde 2005 als Nachfolger des BAT (Bundes-Angestelltentarifvertrag) eingeführt und wird regelmäßig durch Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den öffentlichen Arbeitgebern angepasst.
Geltungsbereich
Der TVöD gilt für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst von:
- Bundesverwaltung
- Kommunalverwaltungen
- Öffentlichen Unternehmen
- Sozialversicherungsträgern
- Universitäten und Hochschulen
Beamte sind nicht vom TVöD erfasst, sondern haben eigene Besoldungsordnungen.
Entgeltgruppen und Eingruppierung
Die Eingruppierung erfolgt nach 15 Entgeltgruppen (E1 bis E15) basierend auf:
- E1-E4: Einfache Tätigkeiten
- E5-E8: Qualifizierte Tätigkeiten
- E9-E12: Gehobene Tätigkeiten
- E13-E15: Höhere Tätigkeiten
Die Eingruppierung richtet sich nach der Tätigkeit, der erforderlichen Qualifikation und der Verantwortung.
Stufensystem
Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es bis zu 6 Erfahrungsstufen:
- Stufe 1: Bei Einstellung
- Stufe 2: Nach 1 Jahr
- Stufe 3: Nach weiteren 2 Jahren
- Stufe 4: Nach weiteren 3 Jahren
- Stufe 5: Nach weiteren 4 Jahren
- Stufe 6: Nach weiteren 5 Jahren
Vorherige Berufserfahrung kann bei der Stufenzuordnung angerechnet werden.
Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt grundsätzlich 39 Stunden pro Woche. Abweichungen sind in besonderen Bereichen möglich:
- Feuerwehr: Besondere Arbeitszeitregelungen
- Krankenhäuser: Schichtdienst mit besonderen Regelungen
- Teilzeit: Anteilige Berechnung aller Leistungen
Überstunden werden durch Freizeitausgleich oder Vergütung abgegolten.
Urlaub und Freistellung
Der Urlaubsanspruch staffelt sich nach Alter:
- Unter 30 Jahre: 26 Arbeitstage
- 30 bis 39 Jahre: 29 Arbeitstage
- Ab 40 Jahre: 30 Arbeitstage
Zusätzlich gibt es Sonderurlaub für besondere Anlässe und Zusatzurlaub für Schwerbehinderte (5 Tage).
Besondere Leistungen
Neben dem Grundentgelt können gewährt werden:
- Jahressonderzahlung: 90% des Oktobergehalts (max. 1.600€)
- Kinderzuschlag: 137,66€ pro Kind
- Vermögenswirksame Leistungen: 13,29€ monatlich
- Schichtdienstzulage: Je nach Art des Schichtdienstes
- Erschwerniszulagen: Bei besonderen Belastungen
Kündigung und Kündigungsschutz
Beschäftigte im TVöD haben besonderen Kündigungsschutz:
- Ordentliche Kündigung nur aus wichtigem Grund
- Lange Kündigungsfristen je nach Beschäftigungsdauer
- Besonderer Schutz für ältere Arbeitnehmer
- Mitbestimmung des Personalrats bei Kündigungen
Fortbildung und Entwicklung
Der TVöD fördert die berufliche Entwicklung:
- Anspruch auf Fortbildung
- Bildungsurlaub für Weiterqualifizierung
- Aufstiegsmöglichkeiten durch Höhergruppierung
- Unterstützung bei beruflicher Weiterentwicklung
Aktuelle Entwicklungen 2025
Die TVöD-Tarifrunde 2025 brachte folgende Verbesserungen:
- Entgelterhöhung um durchschnittlich 3,2%
- Erhöhung der Jahressonderzahlung
- Verbesserung bei den vermögenswirksamen Leistungen
- Anpassung des Kinderzuschlags
Die neuen Regelungen gelten rückwirkend ab 1. Januar 2025 und haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.