Rechner
Besoldungsvergleich der Bundesländer
Vergleiche das Grundgehalt in derselben Besoldungsgruppe beim Bund und in allen 16 Ländern, zum Einstieg, in der Endstufe oder in einer bestimmten Stufe.
Deine Auswahl
im Monat
Nur Grundgehalt, ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlungen.
Warum Beamte nicht überall gleich verdienen
Seit der Föderalismusreform 2006 regeln Bund und Länder die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten selbst. Seitdem haben sich die Tabellen auseinanderentwickelt. In derselben Besoldungsgruppe kann der Unterschied zwischen dem bestbezahlenden und dem schlechtestbezahlenden Dienstherrn mehrere hundert Euro im Monat betragen.
Mehr als das Grundgehalt
Der Vergleich zeigt das Grundgehalt. Für ein vollständiges Bild solltest du auch den Familienzuschlag, eine mögliche jährliche Sonderzahlung, die Wochenarbeitszeit und die Beihilferegeln anschauen. Einige Länder zahlen etwa ein Weihnachtsgeld, andere haben es in die Monatsbeträge eingerechnet.
Einstieg, Endstufe oder gleiche Stufe
Die Stufen sind nicht überall gleich gezählt. Der Bund hat die Stufen 1 bis 8, Bayern 2 bis 11, Nordrhein-Westfalen 3 bis 12. „Stufe 5“ bedeutet deshalb je nach Dienstherr etwas anderes. Am besten vergleichbar sind das Einstiegsgehalt (niedrigste Stufe der Gruppe) und das Endgrundgehalt (höchste Stufe). Auch wie schnell du die nächste Stufe erreichst, regelt jedes Land selbst.