Der TV-L regelt die Arbeitsbedingungen und Vergütung für Beschäftigte der 16 deutschen Bundesländer. Er gilt für Angestellte in der Landesverwaltung, an Universitäten, Schulen und anderen Landeseinrichtungen.
Geltungsbereich TV-L
- Landesverwaltungen
- Universitäten und Hochschulen
- Schulen (nicht verbeamtete Lehrkräfte)
- Landeseinrichtungen
- Forschungseinrichtungen der Länder
- Kultureinrichtungen