Der TVöD VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) gilt für Beschäftigte im kommunalen Bereich, einschließlich Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Betriebe. Die Tariftabellen werden jährlich zwischen den Gewerkschaften und der VKA verhandelt.
Geltungsbereich VKA
- Städte und Gemeinden
- Landkreise und Kreise
- Kommunale Betriebe und Eigenbetriebe
- Kommunale Einrichtungen
- Zweckverbände