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Gehalt

Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst: So funktioniert die Jahressonderzahlung

Mit dem Novembergehalt kommt die Jahressonderzahlung, das frühere Weihnachtsgeld. Wer sie bekommt, wie hoch sie 2026 ausfällt, wann gekürzt wird und was netto bleibt.

Claudia Schmidt 5 Min. Lesezeit

Im öffentlichen Dienst gibt es offiziell kein Weihnachtsgeld mehr. Seit 2005 im TVöD und seit 2006 im TV-L heißt es Jahressonderzahlung und ersetzt das frühere Weihnachts- und Urlaubsgeld. Geregelt ist sie in § 20 TVöD und § 20 TV-L. Ausgezahlt wird sie mit dem Gehalt für November, also kurz vor Weihnachten. Deshalb sprechen die meisten weiterhin vom Weihnachtsgeld.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch hast du, wenn du am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehst.
  • Grundlage ist dein durchschnittliches Monatsentgelt aus Juli, August und September.
  • Davon bekommst du einen Prozentsatz, der vom Tarifvertrag und zum Teil von der Entgeltgruppe abhängt.
  • Für jeden Monat ohne Entgelt wird um ein Zwölftel gekürzt, mit wichtigen Ausnahmen etwa für Mutterschutz.
  • Ausgezahlt wird mit dem Novembergehalt. Was davon netto bleibt, zeigt unser Rechner zur Jahressonderzahlung.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung 2026?

Die Prozentsätze unterscheiden sich je nach Tarifvertrag. Für 2026 gelten diese Bemessungssätze:

Tarifvertrag Entgeltgruppen Prozentsatz
TVöD Bund E 1 bis E 8 95 %
TVöD Bund E 9a bis E 12 90 %
TVöD Bund E 13 bis E 15 75 %
TVöD Kommunen (VKA) alle Entgeltgruppen 85 %
TV-L E 1 bis E 4 87,43 %
TV-L E 5 bis E 8 88,14 %
TV-L E 9a bis E 11 74,35 %
TV-L E 12 und E 13 46,47 %
TV-L E 14 und E 15 32,53 %

Maßgeblich ist die Entgeltgruppe am 1. September. Wer also kurz vorher höhergruppiert wird, bekommt im TVöD Bund und im TV-L unter Umständen einen anderen Satz. Im TVöD für Kommunen gilt seit 2026 ein einheitlicher Satz für alle Entgeltgruppen.

So wird die Jahressonderzahlung berechnet

  1. Durchschnitt bilden: Die Entgelte aus Juli, August und September werden addiert und durch drei geteilt. Überstundenvergütungen, Leistungszulagen sowie Leistungs- und Erfolgsprämien bleiben außen vor. Überstunden laut Dienstplan zählen dagegen mit.
  2. Prozentsatz anwenden: Auf diesen Durchschnitt kommt der Prozentsatz aus der Tabelle oben.
  3. Kürzungsmonate abziehen: Für jeden Kalendermonat ohne Anspruch auf Entgelt fällt ein Zwölftel weg.

Hast du erst nach dem 30. September angefangen, zählt stattdessen dein erster voller Kalendermonat. Und wer in Teilzeit arbeitet, bekommt die Jahressonderzahlung anteilig, denn sie richtet sich nach dem tatsächlich gezahlten Entgelt im Sommer. Eine Stundenerhöhung ab Juli wirkt sich also schon im selben Jahr aus.

Wann wird gekürzt?

Für jeden vollen Kalendermonat, in dem du weder Entgelt noch Entgeltfortzahlung bekommst, sinkt die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel. Typische Fälle sind unbezahlter Sonderurlaub, Elternzeit oder ein Eintritt im Laufe des Jahres.

Keine Kürzung gibt es für Monate

  • mit Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz,
  • mit Elternzeit bis zum Ende des Jahres, in dem das Kind geboren ist, wenn du am Tag vor der Elternzeit Anspruch auf Entgelt hattest (im TV-L genügt auch der Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld),
  • in denen du Krankengeldzuschuss bekommen hast oder nur wegen der Höhe des Krankengelds keinen bekommen hast.

Welche Monate deiner Elternzeit die Sonderzahlung kürzen, zeigt dir unser Elternzeit-Planer für jedes Jahr einzeln.

Weihnachtsgeld gegen freie Tage tauschen

Seit der Tarifeinigung 2025 kannst du im TVöD einen Teil der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage im Folgejahr umwandeln. Beim Bund heißt das Zeit-statt-Geld-Wahlmodell (§ 29a TVöD Bund), bei den Kommunen gilt es für die Bereiche Verwaltung, Sparkassen, Flughäfen und Entsorgung (§ 29a TVöD VKA).

  • Den Tausch musst du bis zum 1. September in Textform beantragen.
  • Ein Tauschtag kostet so viel, wie du für einen Arbeitstag verdienst. Gerechnet wird auf Basis des Sommerdurchschnitts.
  • Beim Bund setzt der Tausch voraus, dass dir im laufenden Jahr mindestens fünf Zwölftel der Jahressonderzahlung zustehen. Nicht genommene Tauschtage werden dort im Folgejahr bis Ende März ausgezahlt.

Was bleibt netto vom Weihnachtsgeld?

Die Jahressonderzahlung ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Lohnsteuerlich ist sie ein sonstiger Bezug: Sie wird so besteuert, als würde sie dein Jahreseinkommen erhöhen. Dadurch greift dein persönlicher Grenzsteuersatz, und der liegt meist deutlich über dem Steuersatz deines normalen Monatsgehalts. Von der Sonderzahlung bleibt prozentual deshalb weniger übrig als vom Gehalt. Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt auf einen Teil keine Sozialabgaben mehr.

Weil die Sonderzahlung mit dem Novembergehalt kommt, ist die Novemberabrechnung die höchste im Jahr. Unser Rechner zur Jahressonderzahlung zeigt dir beides: was von der Sonderzahlung netto übrig bleibt und was im November aus Gehalt und Jahressonderzahlung zusammen auf deinem Konto landet.

Bekommen Beamte Weihnachtsgeld?

Für Beamtinnen und Beamte gelten keine Tarifverträge, sondern die Besoldungsgesetze von Bund und Ländern. Das Bild ist uneinheitlich (Stand Oktober 2026):

  • Gesonderte Zahlung mit den Dezemberbezügen: Bayern und Mecklenburg-Vorpommern zahlen einen Prozentsatz der Bezüge. Berlin, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zahlen feste Beträge, Schleswig-Holstein nur bis zur Besoldungsgruppe A 10.
  • Monatlich verteilt: Hessen und Sachsen zahlen die Sonderzahlung anteilig jeden Monat.
  • In das Grundgehalt eingerechnet oder entfallen: Bund, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen.

Was du als Beamtin oder Beamter im Monat bekommst, rechnet der Besoldungsrechner aus.

Häufige Fragen

Wann wird das Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst ausgezahlt? Mit dem Tabellenentgelt für November, im TVöD und TV-L also Ende November. Ein Teil darf auch früher ausgezahlt werden.

Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich im Dezember kündige? Ja, wenn du am 1. Dezember noch im Arbeitsverhältnis stehst. Endet das Arbeitsverhältnis schon vorher, entfällt der Anspruch in der Regel.

Bekomme ich die volle Jahressonderzahlung, wenn ich im Laufe des Jahres anfange? Nein. Für jeden vollen Monat ohne Arbeitsverhältnis wird um ein Zwölftel gekürzt. Wer zum 1. Juli anfängt, bekommt also sechs Zwölftel.

Zählt eine Höhergruppierung im Herbst? Für den Prozentsatz ist die Entgeltgruppe am 1. September maßgeblich, für die Bemessungsgrundlage das Entgelt aus Juli bis September. Eine Höhergruppierung ab Oktober wirkt sich erst im Folgejahr aus.

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind § 20 TVöD (Bund und VKA) in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 22, § 20 TV-L sowie die Besoldungsgesetze von Bund und Ländern.

Rechne es für dich aus

Mit unseren Rechnern siehst du sofort, was das für dein Gehalt bedeutet.

Stand: 30.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweiligen Tarifverträge und Gesetze.

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