Wer nachts, am Wochenende oder an Feiertagen arbeitet, bekommt im öffentlichen Dienst mehr Geld. Die Regeln dafür stehen vor allem in § 8 TVöD und § 8 TV-L. Dazu kommen Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit und viele besondere Zulagen. Hier bekommst du den Überblick.
Zeitzuschläge: Grundlage ist Stufe 3
Zeitzuschläge werden als Prozentsatz eines Stundenentgelts gezahlt. Maßgeblich ist in der Regel das Stundenentgelt der Stufe 3 deiner Entgeltgruppe, unabhängig davon, in welcher Stufe du selbst bist. In TVöD und TV-L gelten im Grundsatz diese Sätze:
| Anlass | Zuschlag |
|---|---|
| Überstunden, Entgeltgruppen 1 bis 9 | 30 % |
| Überstunden, Entgeltgruppen 10 bis 15 | 15 % |
| Nachtarbeit | 20 % |
| Sonntagsarbeit | 25 % |
| Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich | 135 % |
| Feiertagsarbeit mit Freizeitausgleich | 35 % |
| Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 6 Uhr | 35 % |
| Samstagsarbeit in bestimmten Zeitfenstern (nicht bei Schicht- und Wechselschichtarbeit) | 20 % |
Für einzelne Bereiche, etwa Krankenhäuser, sehen die besonderen Teile der Tarifverträge abweichende Regeln vor. Fallen Sonntags-, Feiertags-, Vorfesttags- und Samstagszuschlag zusammen, gibt es nur den höchsten davon. Nacht- und Überstundenzuschläge können dagegen zusätzlich anfallen.
Überstunden oder Mehrarbeit?
Nicht jede zusätzliche Stunde ist eine Überstunde. Überstunden sind auf Anordnung geleistete Stunden über die regelmäßige Arbeitszeit einer Vollzeitkraft hinaus, die nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Bei Teilzeitbeschäftigten sind Stunden bis zur Vollzeit zunächst Mehrarbeit. Dafür gibt es das anteilige Entgelt, aber nur in bestimmten Fällen einen Zuschlag.
Wird die Überstunde durch Freizeit ausgeglichen, bleibt der Zuschlag trotzdem bestehen. Er kann je nach Vereinbarung auch auf ein Arbeitszeitkonto gebucht werden.
Schicht- und Wechselschichtzulage
Wer in Schichtarbeit oder Wechselschichtarbeit tätig ist, erhält monatliche Zulagen. Wechselschicht bedeutet, dass rund um die Uhr gearbeitet wird und du regelmäßig auch Nachtschichten hast. Beide Zulagen wurden in den jüngsten Tarifrunden deutlich angehoben:
- TVöD (Bund und Kommunen): Die Wechselschichtzulage stieg zum 1. Juli 2025 auf 200 Euro im Monat, in Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen auf 250 Euro.
- TV-L (Länder): Zum 1. Juli 2026 steigen die Schichtzulage auf 100 Euro und die Wechselschichtzulage auf 200 Euro, an Unikliniken und Krankenhäusern auf 250 Euro.
Arbeitest du nicht ständig, sondern nur zeitweise in Schicht oder Wechselschicht, gibt es geringere, stundenbezogene Beträge.
Weitere Zulagen
Daneben gibt es zahlreiche weitere Zulagen, je nach Tätigkeit und Arbeitgeber, zum Beispiel:
- Erschwerniszuschläge für besonders belastende Arbeiten, etwa mit Schmutz, Hitze oder gesundheitsgefährdenden Stoffen,
- Funktions- und Tätigkeitszulagen, etwa für bestimmte Leitungsaufgaben,
- Fachkräfte- und Arbeitsmarktzulagen, mit denen Arbeitgeber gesuchte Fachkräfte gewinnen,
- regionale Zulagen in teuren Ballungsräumen.
Für Beamte gelten eigene Regeln, etwa die Erschwerniszulagenverordnungen mit Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten sowie Stellen- und Amtszulagen.
Steuerfreiheit nutzen
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei (§ 3b Einkommensteuergesetz). Das betrifft aber nur die Zuschläge für die tatsächlich in diesen Zeiten geleistete Arbeit, nicht pauschale Zulagen wie die Wechselschichtzulage. Überstundenzuschläge sind dagegen voll steuerpflichtig.
Zuschläge in der Abrechnung prüfen
Zeitzuschläge werden meist nicht im selben Monat abgerechnet, sondern mit dem Entgelt des übernächsten Monats, weil die Dienstpläne erst ausgewertet werden müssen. Wundere dich also nicht, wenn die Nachtdienste aus dem Januar erst im März auftauchen. Führe am besten selbst eine kurze Liste deiner Dienste zu ungünstigen Zeiten und vergleiche sie mit der Abrechnung. Fehler passieren gerade bei Feiertagen und kurzfristig getauschten Schichten häufiger, als man denkt. Denke auch hier an die Ausschlussfrist von sechs Monaten.
Was bringen dir deine Dienste?
Wie viel deine Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste im Monat zusätzlich bringen, rechnet dir der Zuschlags-Rechner aus. Gib einfach deine Entgeltgruppe und die Stunden zu ungünstigen Zeiten ein.
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Stand: 30.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweiligen Tarifverträge und Gesetze.