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Besoldung

Beamte oder Angestellte: Was lohnt sich mehr?

Verbeamtung oder Tarifvertrag? Netto, Absicherung, Altersvorsorge und Flexibilität im direkten Vergleich, damit du die Entscheidung bewusst triffst.

3 Min. Lesezeit

Lehrkräfte, Polizei, Verwaltung, Justiz: In vielen Bereichen kannst du entweder als Beamtin oder Beamter oder als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter arbeiten. Manchmal hast du sogar die Wahl. Beide Wege haben Vor- und Nachteile. Hier sind die wichtigsten Unterschiede.

Rechtsgrundlage: Gesetz oder Tarifvertrag

Tarifbeschäftigte haben einen Arbeitsvertrag. Ihr Gehalt richtet sich nach TVöD, TV-L oder einem anderen Tarifvertrag, den Gewerkschaften und Arbeitgeber aushandeln. Dafür dürfen sie auch streiken.

Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Ihre Besoldung wird per Gesetz festgelegt, beim Bund vom Bund, sonst vom jeweiligen Land. Ein Streikrecht haben sie nicht. Im Gegenzug muss der Dienstherr sie amtsangemessen alimentieren, also angemessen bezahlen.

Netto: Hier liegen Beamte oft vorn

Beim Bruttogehalt sind beide Gruppen oft gar nicht so weit auseinander. Beim Netto dagegen schon: Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Tarifbeschäftigte zahlen dagegen ihren Anteil zur gesetzlichen Sozialversicherung und oft noch einen Eigenanteil zur Zusatzversorgung.

Allerdings müssen sich Beamte selbst krankenversichern, meistens privat. Und je nach Land gibt es Unterschiede bei Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlungen. Ein pauschaler Vergleich hilft deshalb wenig. Rechne deinen konkreten Fall durch.

Krankenversicherung: Beihilfe und private Versicherung

Beamte erhalten Beihilfe: Der Dienstherr übernimmt einen Teil der Krankheitskosten, meist die Hälfte, mit Kindern oder im Ruhestand oft mehr. Den Rest decken sie über eine private Krankenversicherung mit passendem Tarif ab. Für junge, gesunde Menschen ist das oft günstig. Mit Vorerkrankungen, vielen Kindern oder im Alter kann es teurer werden. Einige Länder bieten inzwischen eine pauschale Beihilfe an, mit der auch die gesetzliche Krankenversicherung attraktiver wird.

Tarifbeschäftigte sind in der Regel gesetzlich versichert. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind kostenlos mitversichert.

Altersvorsorge: Pension oder Rente plus Betriebsrente

Beamte bekommen im Ruhestand eine Pension vom Dienstherrn. Sie richtet sich nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen der letzten Jahre und der Dienstzeit. Pro Dienstjahr gibt es einen festen Prozentsatz, die Höchstgrenze liegt bei 71,75 Prozent, die nach 40 Jahren erreicht wird. Die Pension ist voll steuerpflichtig.

Tarifbeschäftigte erhalten die gesetzliche Rente und zusätzlich eine Betriebsrente aus der Zusatzversorgung. Zusammen bleibt das in vielen Fällen unter dem Niveau einer vergleichbaren Pension, vor allem in höheren Gehaltsgruppen.

Sicherheit und Flexibilität

Beamte auf Lebenszeit sind praktisch unkündbar. Dafür sind sie an ihren Dienstherrn gebunden, können versetzt werden und haben besondere Pflichten, etwa zur Mäßigung und Verfassungstreue.

Tarifbeschäftigte genießen ebenfalls einen guten Kündigungsschutz, nach langer Beschäftigungszeit sind viele sogar ordentlich unkündbar. Sie können aber leichter den Arbeitgeber wechseln, auch in die Privatwirtschaft.

Wer als Beamter ausscheidet, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dabei geht oft ein großer Teil des Vorteils verloren. Der Bund und einige Länder bieten stattdessen ein Altersgeld an, das die erdienten Ansprüche besser erhält.

Für wen lohnt sich was?

  • Verbeamtung lohnt sich meist, wenn du langfristig im öffentlichen Dienst bleiben willst, gesund bist und ein hohes Netto sowie eine gute Pension schätzt.
  • Der Tarifvertrag ist oft die bessere Wahl, wenn du dir einen Wechsel offenhalten willst, Vorerkrankungen hast oder viele Familienmitglieder gesetzlich mitversichern möchtest.

Rechne beide Varianten

Mit dem Besoldungsrechner siehst du dein Netto als Beamtin oder Beamter, mit dem Tarifvergleich kannst du verschiedene Tarifwerke nebeneinanderstellen. Und der Pensionsrechner zeigt dir, was im Ruhestand zu erwarten ist.

Rechne es für dich aus

Mit unseren Rechnern siehst du sofort, was das für dein Gehalt bedeutet.

Stand: 30.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweiligen Tarifverträge und Gesetze.

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