Der öffentliche Dienst gilt als besonders teilzeitfreundlich. Das hat gute Gründe: Neben dem allgemeinen Recht auf Teilzeit gibt es eigene Regeln in den Tarifverträgen und im Beamtenrecht. Hier erfährst du, welche Ansprüche du hast und welche Folgen eine Reduzierung hat.
Drei Wege in die Teilzeit
1. Teilzeit aus familiären Gründen (Tarifvertrag) Nach § 11 TVöD und § 11 TV-L soll der Arbeitgeber Teilzeit vereinbaren, wenn du mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen Angehörigen tatsächlich betreust oder pflegst. Ablehnen darf er nur, wenn dringende dienstliche oder betriebliche Belange entgegenstehen. Die Teilzeit kann auf bis zu fünf Jahre befristet und anschließend verlängert werden.
2. Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz Unabhängig vom Grund kannst du nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz eine Verringerung beantragen, wenn dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und dein Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Beschäftigte hat. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden.
3. Brückenteilzeit Mit der Brückenteilzeit reduzierst du für einen festen Zeitraum von einem bis fünf Jahren und kehrst danach automatisch zu deiner alten Stundenzahl zurück. Voraussetzung ist unter anderem, dass dein Arbeitgeber mehr als 45 Beschäftigte hat.
Für Beamte regeln die Beamtengesetze von Bund und Ländern die Teilzeit. Auch hier gibt es eine familienbedingte Teilzeit und eine Teilzeit ohne besonderen Grund, sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
Was passiert mit deinem Gehalt?
Dein Tabellenentgelt und die meisten Zulagen werden anteilig gezahlt. Wer 75 Prozent arbeitet, erhält 75 Prozent des Bruttos einer Vollzeitkraft.
Beim Netto sieht es besser aus: Wegen der Steuerprogression sinkt dein Nettogehalt prozentual meist weniger stark als das Brutto. Eine Reduzierung auf 80 Prozent kostet dich netto oft deutlich weniger als 20 Prozent. Rechne deinen Fall unbedingt durch, bevor du dich entscheidest.
Stufenaufstieg, Sonderzahlung und Urlaub
- Stufenaufstieg: Teilzeit verlangsamt ihn nicht. Zeiten in Teilzeit zählen für die Stufenlaufzeit voll.
- Jahressonderzahlung: Sie richtet sich nach dem Entgelt der Monate Juli bis September und fällt in Teilzeit entsprechend niedriger aus.
- Urlaub: Arbeitest du an weniger Tagen pro Woche, wird dein Urlaubsanspruch in Arbeitstagen umgerechnet. Die Zahl der freien Wochen bleibt gleich. Verteilst du deine Stunden auf fünf kürzere Tage, ändert sich am Urlaub nichts.
- Überstunden: In Teilzeit gibt es Mehrarbeit bis zur Vollzeitgrenze. Zuschläge gibt es dafür nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Die langfristigen Folgen
Teilzeit wirkt sich auf deine Altersvorsorge aus. Bei Tarifbeschäftigten sinken die Beiträge zur gesetzlichen Rente und die Versorgungspunkte in der Zusatzversorgung entsprechend dem geringeren Entgelt.
Bei Beamten werden Teilzeitjahre nur anteilig als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt. Lange Teilzeitphasen können die Pension deshalb spürbar mindern. Gleichzeitig gibt es für Kindererziehungszeiten Zuschläge, die einen Teil ausgleichen.
Zurück in Vollzeit
Wichtig zu wissen: Eine unbefristete Teilzeit lässt sich nicht automatisch wieder aufstocken. Die Tarifverträge sehen vor, dass Teilzeitbeschäftigte, die wieder mehr arbeiten möchten, bei der Besetzung entsprechender Stellen bevorzugt berücksichtigt werden sollen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Stelle folgt daraus aber nicht. Wer sicher zurück will, wählt deshalb besser eine befristete Teilzeit oder die Brückenteilzeit.
So viel bleibt dir in Teilzeit
Der Teilzeit-Rechner zeigt dir, was du bei einer bestimmten Stundenzahl brutto und netto verdienst und wie groß der Unterschied zu Vollzeit wirklich ist. Den dazu passenden Stundenlohn liefert der Stundenlohn-Rechner.
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Stand: 30.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweiligen Tarifverträge und Gesetze.