Jede Entgeltgruppe im TVöD und TV-L ist in Erfahrungsstufen unterteilt. Je länger du in deiner Entgeltgruppe arbeitest, desto höher steigst du, und mit jeder Stufe wächst dein Gehalt. Hier erfährst du, nach welchen Regeln das passiert und wie du deine Stufe beim Jobwechsel optimal mitnimmst.
Die Stufenlaufzeiten im Überblick
In der Regel gibt es sechs Stufen. Die Grundregel für den Aufstieg ist leicht zu merken, denn die Wartezeit wächst jeweils um ein Jahr:
- von Stufe 1 nach Stufe 2: nach 1 Jahr in Stufe 1
- von Stufe 2 nach Stufe 3: nach 2 Jahren in Stufe 2
- von Stufe 3 nach Stufe 4: nach 3 Jahren in Stufe 3
- von Stufe 4 nach Stufe 5: nach 4 Jahren in Stufe 4
- von Stufe 5 nach Stufe 6: nach 5 Jahren in Stufe 5
Vom Einstieg in Stufe 1 bis zur Endstufe vergehen so insgesamt 15 Jahre. Einzelne Entgeltgruppen oder Tabellen, etwa im Sozial- und Erziehungsdienst, haben abweichende Laufzeiten oder weniger Stufen. Ein Blick in deine Tabelle lohnt sich.
Der Aufstieg passiert automatisch. Du musst ihn nicht beantragen. Kontrolliere trotzdem deine Gehaltsabrechnung im Monat, in dem die neue Stufe fällig wird.
Welche Stufe bekommst du bei der Einstellung?
Ohne einschlägige Berufserfahrung beginnst du in Stufe 1. Hast du mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung, erhältst du in der Regel Stufe 2. Bei längerer einschlägiger Erfahrung, je nach Tarifvertrag und Fallgestaltung ab drei Jahren, kommt auch Stufe 3 in Betracht.
„Einschlägig“ heißt: Die frühere Tätigkeit muss deiner neuen Aufgabe im Wesentlichen entsprechen. Wechselst du innerhalb des öffentlichen Dienstes zu einem Arbeitgeber mit demselben Tarifvertrag, sind die Regeln für die Anrechnung meist großzügiger als bei einem Wechsel aus der Privatwirtschaft.
Zusätzlich kann der Arbeitgeber förderliche Zeiten ganz oder teilweise anrechnen, wenn er sonst keine Fachkräfte findet. Das ist eine Kann-Regelung. Genau hier liegt dein Verhandlungsspielraum: Sprich die Stufenzuordnung vor der Vertragsunterschrift an, denn nachträglich lässt sie sich kaum noch ändern.
Was den Stufenaufstieg bremst und was nicht
Nicht jede Unterbrechung ist schädlich. Folgende Zeiten zählen in der Regel wie normale Arbeitszeit:
- Mutterschutz
- Krankheit bis zur tariflich festgelegten Höchstdauer
- bezahlter Urlaub und Arbeitsbefreiung
- Sonderurlaub, wenn der Arbeitgeber ein dienstliches Interesse daran schriftlich anerkannt hat
- kurze sonstige Unterbrechungen
Elternzeit und längerer Sonderurlaub zählen dagegen nicht mit. Die bereits erreichte Stufe bleibt dir aber erhalten, und die bis dahin zurückgelegte Zeit in der Stufe geht nicht verloren. Nur bei sehr langen Unterbrechungen kann es zu einer Rückstufung kommen. Die genauen Grenzen stehen in § 17 TVöD beziehungsweise TV-L.
Teilzeit bremst den Aufstieg nicht. Zeiten in Teilzeit werden voll angerechnet. Wer mit halber Stelle arbeitet, steigt also genauso schnell auf wie Kolleginnen und Kollegen in Vollzeit.
Schneller oder langsamer durch Leistung
Die Tarifverträge erlauben es, die Stufenlaufzeit bei deutlich überdurchschnittlicher Leistung zu verkürzen und bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung zu verlängern. In der Praxis wird davon eher selten Gebrauch gemacht. Wenn du besondere Leistungen erbringst, kannst du das im Mitarbeitergespräch aber durchaus ansprechen.
Stufe und Höhergruppierung
Wirst du in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert, nimmst du deine Stufe heute in der Regel mit (stufengleiche Höhergruppierung). Die Laufzeit bis zur nächsten Stufe kann dann aber neu beginnen. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber zur Höhergruppierung.
Deinen nächsten Stufenaufstieg berechnen
Wann du die nächste Stufe erreichst und wie viel mehr Geld das bringt, rechnet dir der Stufenlaufzeit-Rechner aus. Gib einfach dein Einstiegsdatum, deine Entgeltgruppe und eventuelle Unterbrechungen ein.
Rechne es für dich aus
Mit unseren Rechnern siehst du sofort, was das für dein Gehalt bedeutet.
Stand: 30.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweiligen Tarifverträge und Gesetze.