Wer im öffentlichen Dienst nach Tarif beschäftigt ist, wird in aller Regel automatisch in einer Zusatzversorgungseinrichtung versichert. Daraus erhältst du später eine Betriebsrente, die deine gesetzliche Rente ergänzt. Viele kennen ihre Ansprüche kaum. Dabei lohnt sich ein genauer Blick.
VBL, ZVK und Co.: Wer ist zuständig?
Welche Kasse für dich zuständig ist, hängt vom Arbeitgeber ab:
- Beschäftigte von Bund und Ländern sind meist bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) versichert.
- Beschäftigte von Kommunen, kommunalen Krankenhäusern und Sparkassen gehören meist zu einer kommunalen Zusatzversorgungskasse (ZVK) in ihrer Region.
- Daneben gibt es kirchliche Kassen für Beschäftigte bei Kirchen und ihren Einrichtungen.
Die Grundregeln sind in den Tarifverträgen zur Altersversorgung (ATV und ATV-K) festgelegt und daher bei allen Kassen sehr ähnlich.
Wer zahlt wie viel?
Finanziert wird die Zusatzversorgung überwiegend vom Arbeitgeber. Je nach Kasse und Abrechnungsverband trägst du einen eigenen Anteil, der direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen wird. Du siehst ihn auf deiner Gehaltsabrechnung. Die Höhe unterscheidet sich zwischen den Kassen und zwischen Tarifgebiet West und Ost.
Gut zu wissen: Arbeitgeberbeiträge sind teilweise steuer- und sozialversicherungsfrei, darüber hinaus gehende Teile der Umlage werden dir als geldwerter Vorteil zugerechnet und versteuert.
Das Punktemodell
Seit der Reform 2002 funktioniert die Zusatzversorgung nach einem Punktemodell. Jedes Jahr sammelst du Versorgungspunkte. Ihre Zahl hängt von zwei Faktoren ab:
- Deinem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt: Es wird ins Verhältnis zu einem festen Referenzentgelt gesetzt. Wer mehr verdient, bekommt mehr Punkte.
- Deinem Alter: Ein Altersfaktor sorgt dafür, dass Beiträge in jungen Jahren mehr Punkte bringen, weil das Geld länger „arbeiten“ kann.
Je nach Überschüssen der Kasse kommen Bonuspunkte hinzu. Bei Rentenbeginn werden alle Punkte zusammengezählt und mit einem festen Messbetrag multipliziert. Das Ergebnis ist deine monatliche Betriebsrente. Deinen aktuellen Punktestand findest du in der jährlichen Renteninformation deiner Kasse.
Wartezeit und Wechsel
Einen Anspruch auf Betriebsrente hast du in der Regel nach einer Wartezeit von 60 Monaten mit Beiträgen oder Umlagen, also fünf Jahren. Verlässt du den öffentlichen Dienst vorher, kannst du dir je nach Situation eigene Beiträge erstatten lassen. Danach bleiben deine Anwartschaften erhalten, auch wenn du in die Privatwirtschaft wechselst. Sie wachsen dann allerdings nicht mehr weiter.
Wechselst du zwischen Arbeitgebern mit unterschiedlichen Kassen, werden die Zeiten über Überleitungsabkommen in der Regel gegenseitig anerkannt.
Startgutschrift für Ältere
Wer schon vor 2002 im öffentlichen Dienst versichert war, hat für die Zeit davor eine Startgutschrift in Punkten erhalten. Über die Berechnung für rentenferne Jahrgänge wurde lange gestritten, und sie wurde mehrfach neu geregelt. Prüfe, ob deine Mitteilung auf dem neuesten Stand ist.
Selbst zusätzlich vorsorgen
Die Pflichtversicherung allein schließt die Rentenlücke meist nicht. Die Kassen bieten deshalb eine freiwillige Versicherung an, die du über Entgeltumwandlung mit Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen oder privat mit Riester-Förderung besparen kannst. Hier lohnt ein Vergleich der Konditionen mit anderen Angeboten.
Steuern im Ruhestand
Die Betriebsrente wird im Alter grundsätzlich voll besteuert. Als gesetzlich Krankenversicherte zahlst du darauf außerdem Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, wobei für Betriebsrenten ein Freibetrag in der Krankenversicherung gilt.
Was bleibt heute netto?
Den Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung siehst du direkt in deinem Netto. Mit dem Brutto-Netto-Rechner oder dem TVöD-Rechner kannst du nachvollziehen, wie sich dein Gehalt mit allen Abzügen zusammensetzt.
Rechne es für dich aus
Mit unseren Rechnern siehst du sofort, was das für dein Gehalt bedeutet.
Stand: 30.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweiligen Tarifverträge und Gesetze.