Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich am 14. Februar 2026 in Potsdam auf einen Abschluss für den Länderdienst geeinigt. Er betrifft gut 1,2 Millionen Tarifbeschäftigte der Länder (ohne Hessen, das eigene Tarifverträge hat).
Mehr Geld in drei Schritten
Die Tabellenentgelte steigen insgesamt um 5,8 Prozent:
- 1. April 2026: plus 2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro im Monat
- 1. März 2027: plus 2,0 Prozent
- 1. Januar 2028: plus 1,0 Prozent
Vor allem in den unteren Entgeltgruppen wirkt der Mindestbetrag: Wer wenig verdient, bekommt im ersten Schritt prozentual mehr als 2,8 Prozent. Für die Monate vor April 2026 gibt es keine Erhöhung.
Laufzeit bis Januar 2028
Der Tarifvertrag läuft 27 Monate und endet am 31. Januar 2028. Bis dahin herrscht Friedenspflicht.
Auszubildende und Schichtdienst
Die Ausbildungsentgelte steigen um 60 Euro zum 1. April 2026, um weitere 60 Euro zum 1. März 2027 und um 30 Euro zum 1. Januar 2028.
Deutlich mehr gibt es für Schichtarbeit: Ab dem 1. Juli 2026 steigt die Schichtzulage auf 100 Euro und die Wechselschichtzulage auf 200 Euro im Monat. An Unikliniken und Krankenhäusern beträgt die Wechselschichtzulage dann 250 Euro.
Angleichung Ost und West
Außerdem werden Arbeitsbedingungen im Tarifgebiet Ost weiter an den Westen angeglichen, unter anderem beim Kündigungsschutz. An drei Unikliniken im Osten sinkt die Wochenarbeitszeit schrittweise bis Anfang 2029 auf 38,5 Stunden.
Und die Beamtinnen und Beamten?
Für Beamte der Länder gilt der Abschluss nicht automatisch. Die Gewerkschaften fordern, ihn zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung zu übertragen. Darüber entscheiden die einzelnen Landesparlamente.
Was heißt das für dich?
Was die Erhöhung für deine Entgeltgruppe und Stufe konkret bedeutet, zeigt dir der TV-L-Rechner. Mit dem Tariferhöhungs-Rechner siehst du alle drei Schritte im Verlauf.
Quelle
Dieser Beitrag beruht auf Angaben von DGB. Verbindlich ist der Wortlaut der Tarifverträge bzw. Gesetze.
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Stand: 30.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweiligen Tarifverträge und Gesetze.