Zum Inhalt springen
öD tvoed.net

Tarifrunde

TVöD: Einigung für Bund und Kommunen nach Schlichtung

Die rund 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen erhalten mehr Geld in zwei Stufen. Grundlage der Einigung war die Empfehlung einer Schlichtungskommission.

Claudia Schmidt 2 Min. Lesezeit

Nach einer Schlichtung haben sich Bund, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaften am 6. April 2025 in Potsdam auf einen neuen Tarifabschluss für den TVöD geeinigt. Zuvor hatten die Arbeitgeber die dritte Verhandlungsrunde für gescheitert erklärt, und eine Schlichtungskommission hatte eine Empfehlung erarbeitet.

Die Erhöhungen

Die Tabellenentgelte steigen in zwei Schritten:

  • 1. April 2025: plus 3 Prozent, mindestens aber 110 Euro im Monat
  • 1. Mai 2026: plus weitere 2,8 Prozent

Dynamische Zulagen steigen entsprechend mit. Für Auszubildende, Studierende und Praktikantinnen und Praktikanten gibt es jeweils 75 Euro mehr im Monat zu beiden Terminen.

Laufzeit

Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. März 2027, insgesamt 27 Monate.

Mehr für Wechselschicht

Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit steigt zum 1. Juli 2025 auf 200 Euro im Monat. In Krankenhäusern sowie in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sind es 250 Euro.

Mehr Wahlmöglichkeiten bei der Arbeitszeit

Neu ist, dass Beschäftigte einen Teil ihrer Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umwandeln können. Ab 2027 gibt es zudem einen zusätzlichen Urlaubstag, auch für Auszubildende, dual Studierende und Praktikanten. Vereinbart wurden außerdem Regeln für Langzeitkonten und Überstunden.

Die Arbeitgeber haben im Gegenzug erreicht, dass Beschäftigte ihre Wochenarbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden erhöhen können.

Umsetzung

Bis die neuen Beträge auf dem Konto ankommen, mussten die Tarifverträge zunächst redaktionell ausgearbeitet werden. Die Erhöhungen wurden deshalb vielerorts rückwirkend ausgezahlt.

Was heißt das für dich?

Was die Erhöhung für deine Entgeltgruppe und Stufe bedeutet, zeigt dir der TVöD-Rechner. Wie sich die Jahressonderzahlung entwickelt, rechnet der Jahressonderzahlungs-Rechner aus.

Quelle

Dieser Beitrag beruht auf Angaben von DGB. Verbindlich ist der Wortlaut der Tarifverträge bzw. Gesetze.

Rechne es für dich aus

Mit unseren Rechnern siehst du sofort, was das für dein Gehalt bedeutet.

Stand: 30.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweiligen Tarifverträge und Gesetze.

Das könnte dich auch interessieren